Kontakt Impressum

Brief des OB Buchholz

Fragen an den OB:



Bereits Ende 2005 im Zusammenhang mit dem Abriss der Turnhalle Löbau-Nord war in der SZ zu lesen, dass die Turnhalle am Stadion baulich nicht den Anforderungen entsprach.Welche Anforderungen werden an eine Skater-Halle gestellt?

Welche Maßnahmen wurden zur baulichen und brandschutztechnischen Sicherheit von der Stadt seit dem getroffen?

Warum wurde die Turnhalle aus baulichen Mängeln nicht gesperrt?



In der damaligen Diskussion im Stadtrat und im Technischen Ausschuss wurde gesagt, dass der Verein nicht mehr arbeitsfähig wäre, da keine Ansprechpartner mehr vor Ort sind.Warum gab es den Pachtvertrag auch weiterhin?

Welche Kontrollen wurden von der Feuerwehr oder dem Bauamt wann durchgeführt?



Es fanden bis zum Jahr 2007 noch Konzerte dort statt, wie man im Internet erfahren kann und was auch Jugendliche bestätigen.Wer gestattete diese, wenn dafür die Sicherheit in keiner Weise ausreichte?

Wer waren die Antragsteller, wenn es den Vereinsvorstand gar nicht mehr gab?



Welche Konsequenzen werden von der Stadtverwaltung gezogen, was die Sicherheit vermieteter Objekte betrifft?

Die „Antworten“ des OB:



Ich habe nicht recherchiert, ob im Zusammenhang mit dem Abriss der Turnhalle Löbau-Nord in der Sächsischen Zeitung zu lesen war, dass die Turnhalle am Stadion baulich nicht den Anforderungen entsprach. Fakt ist, das die Halle am Stadion ursprünglich einmal als Festhalle gebaut wurde, später eine Umnutzung als Sporthalle vollzogen und meist durch die Berufsschule für den Sportunterricht genutzt wurde. Natürlich entsprach diese doch kleine Turnhalle nicht den heutigen modernen Anforderungen an die sportliche Betätigung und die Sanitäranlagen waren verschlissen. Der bauliche Zustand der Sporthalle war jedoch nicht so, dass hätte auf Grund baulicher Mängel eine Sperrung erfolgen müsse. 2006 gab es hierzu nochmals eine Kontrolle durch das SG Liegenschaften und das SG Hochbau.

Bei dieser Kontrolle wurde der Verein lediglich darauf hingewiesen, dass die Mitglieder in der Halle Aufräumungsarbeiten durchführen sollten, da in umfangreichem Maße Holzpaletten und Schaumstoffmatratzen herumlagen. Diese werden beim Skaten gebraucht, hätten jedoch ordentlicher aufbewahrt werden können.





Zur Frage, welche baulichen Maßnahmen vorgenommen wurden, ist zu sagen, dass auf langfristige Sicht der Abriss der Halle geplant war, d.h. dass keine Investitions- und Werterhaltungsmaßnahmen am Gebäude erfolgten.



Natürlich gab es auch immer wieder Fragen zur Arbeitsfähigkeit des Vereins. Aber diese Frage stellt sich bei vielen Jugendvereinen. Hier gibt es eben durch das Älterwerden und dem damit verbundenen Weg in eine Lehrausbildung oder zum Studium einen stetigen Wechsel. Manchmal sind es ganze Gruppen, die dann auf einmal nicht mehr da sind. Meist finden Besuche des Heimatortes Löbau nur noch sporadisch statt.Damit ist nicht zwangsläufig gleich verbunden, dass es den Verein nicht mehr gibt. Es wachsen neue Jugendliche heran und übernehmen Verantwortung. Natürlich gibt es dabei Phasen der Entwicklung und des Lernens und es läuft nicht immer alles reibungs- bzw. übergangslos. Da wir immer wieder auch das Bemühen sahen, sich neu zu formieren, gab es keinen Grund den Pachtvertrag zu kündigen.





Zur Kontrolle des Bauamtes erwähnte ich bereits, dass die letzte umfassende Kontrolle der Stadionhalle im Jahr 2006 stattfand.





Zu Kontrollen durch die Feuerwehr ist folgendes zu sagen. LT. §22 und §55 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Freistaates Sachsen ist der Eigentümer zu vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen verpflichtet. In dem Paragraphen ist geregelt, wer die Schau durchführen darf. In dem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die Stadt Löbau über kein geeignetes Personal verfügt. Die Brandschutzverhütungsschauen werden durch Mitarbeiter des Landkreises durchgeführt. Dem Gesetz ist auch zu entnehmen, für welchen Bereich an Gebäuden Brandverhütungsschauen anzusetzen sind. Die Skater halle unterlag keiner brandschutztechnischen Prüfungspflicht





Kontrolliert werden Gebäude mit hoher Brandlast, wobei hier darauf hinzuweisen ist, dass auch Gebäude oder Räume mit wenig Brandlast durch Missbrauch von z.B. Feuerwerkskörpern oder ähnlichem brennen und wie wir erfahren mussten, schlimme Folgen verursachen. Entsprechend dem §22 werden in Löbau Brandverhütungsschauen regelmäßig in Kindereinrichtungen, Firmen und der Kurklinik Glossen durchgeführt.



Zustimmungen/Genehmigungen zu Veranstaltungen wurden Seiten des Sachgebietes Ordnungswesen stets nur in Abstimmung mit dem Sachgebiet Liegenschaften (gemäß Pachtvertrag) erteilt. Im Jahr 2006 wurde nichts beantragt und auch nichts genehmigt. Für den 16.03/17.03.2007 wurde für eine Vereinsparty eine vorläufige Gaststättengestattung für den Kugellager e.V., verantwortlich Dirk Hanke, beantragt. Diese wurde vom Gewerbeamt für diese zwei Tage auch erteilt. Im Sachgebiet Ordnungswesen wurde diese Veranstaltung von Herrn Nils Adler angezeigt. Ab dem 18.04.2007 gab es keinerlei derartige Genehmigungen mehr. Wenn weitere Veranstaltungen bzw. Konzerte in der Halle stattfanden, dann wurden diese ohne Genehmigung durchgeführt.

Zu den Aufgaben des Sachgebietes Ordnungswesen gehört es jedoch nicht, das Internet auf möglicherweise illegale Veranstaltungen zu durchsuchen. Derartige „Untersuchungen“ oder Kontrollen wären personell auch nicht zu leisten. Anzeigen, denen hätte nachgegangen werden müssen, lagen nicht vor.



Zu den Konsequenzen habe ich eigentlich bereits eingangs meines Schreibens eine Antwort gegeben. Es geht hier nicht um die Sicherheit vermieteter Objekte, sondern es geht eher um die Frage, können wir das Handeln von Menschen und besonders junger Menschen „kalkulieren“. Ich denke nein. Dann stellt sich schon wieder die Frage. Wollen wir die wenigen Möglichkeiten für Jugendliche, sei es in Clubs oder Vereinen erhalten oder wollen wir alles schließen, Verträge nicht mehr verlängern usw.? Junge Menschen können immer ein Risiko sein! Sie sind übermütig, ihnen fehlen Erfahrungen, sie sind lebenshungrig, sprechen leider in Einzelfällen zu viel dem Alkohol zu und denken manchmal auch nicht über die Konsequenzen nach.

Natürlich denken wir auch darüber nach, was können wir besser machen bei der Vorsorge. Aber bei der Beantwortung erkennen wir auch unsere Grenzen. Brandwachen zur Vorsorge könnten z.B. bei großen öffentlichen Veranstaltungen mit Gefahr durch Brände gestellt werden. Speziell für unsere Große Kreisstadt ist aber darauf hinzuweisen, dass die Stadt Löbau „nur“ eine Freiwillige Feuerwehr vorhält. Die Stadt verfügt über keine hauptamtlichen Kräfte. Maßnahmen zur Absicherung von Veranstaltungen an Tagen wie Silvester sind daher nicht möglich.





Wir können nur dafür Sorge tragen, dass die strikte Absicherung der Einsatzbereitschaft in allen Ortsfeuerwehren gewährleistet ist. Hier können wir sagen, dass anhand der personellen Stärke bei benanntem Einsatz zu erkennen ist, dass die Feuerwehr jederzeit ihren Anforderungen – auf freiwilliger Basis- gerecht wird. Aber auch Sie können leider nicht alles verhindern, obwohl sie es gern und oft auch aufopferungsvoll und unter Einsatz ihres Lebens tun.





Ich kann abschließend nur sagen, dass alle anderen derzeit in der Vermietung befindlichen Objekte, wie dem Johanniter Kinderhaus (Hartmannstr. 4) udgl. sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Mit den Betreibern der Einrichtungen werden regelmäßig Brandschutzbegehungen und jährliche Absprachen zwecks notwendiger Baumaßnahmen vorgenommen. Aber es gibt auch Vermietungen nur für Tage oder Stunden in unseren Turnhallen, im Kulturzentrum sowie in unseren Verwaltungsgebäuden (Sitzungszimmern). Diese Gebäude befinden sich alle in einem ordnungsgemäßen Zustand und wir gehen auch immer davon aus, dass diejenigen, die ihn anmieten so nutzen, dass weder Sachen und vor allem Menschen zu schaden kommen. Aber mir ist es nicht vergönnt zu behaupten, dass ich für jedes Handeln eine Garantie geben kann. Sicher ist, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, damit sich eine solche Tragödie nicht wiederholt.





Mit freundlichen Grüßen





Dietmar Buchholz

Oberbürgermeister